1) Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, die zwischen dem Werkbesteller, Käufer oder Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“) und  Tischlerei Gerald Gwechenberger und Tischlerei Christian Lienbacher  Sonnberg 165 5521 Niedernfritz  ,hinsichtlich unserer Waren und/oder Leistungen, insbesondere Kaufverträge, Werkverträge oder sonstige in Auftrag gegebenen Leistungen (Inbetriebnahmen, Montagen etc.) abgeschlossen werden. Die AGB gelten auch für Folgeaufträge, und zwar auch dann, wenn sie nicht gesondert mündlich oder schriftlich vereinbart werden.

1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.3 Mitarbeitern unseres Unternehmens ist es untersagt, von diesen Bedingungen abweichende Zusagen zu machen. Mündliche Vereinbarungen entfalten nur dann Wirksamkeit, wenn sie schriftlich von uns bestätigt werde.

2) Vertragsabschluss / Kostenvoranschläge / Kostenerhöhungen

2.1 Mündliche Mitteilungen unsererseits – auch auf Anfrage des Kunden – sind freibleibend, und zwar auch dann, wenn darin Preise, Termine und sonstige technische Spezifikationen mitgeteilt werden. Gleiches gilt für unsere Angebote.

2.2 Der Vertragsabschluss kommt mit der von uns an den Kunden übermittelten Auftragsbestätigung oder, bei deren Fehlen, mit der Durchführung der Lieferung oder dem Beginn der Montage beim Kunden zustande. Der Vertrag kommt jedenfalls aber auch ohne Übermittlung einer Auftragsbestätigung zustande, wenn der Kunde unser Angebot schriftlich annimmt oder unsere schriftliche Auftragsvorlage unterfertigt.

2.3 Weicht die vom Kunden unterfertigte Auftragsbestätigung von seiner Bestellung ab, so gilt im Zweifel die Auftragsbestätigung, sofern es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher handelt. Gegenüber einem Verbraucher kommt diesfalls kein Vertrag zustande.

2.4 Unsere Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstellt. Es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden, weshalb unsere Kostenvoranschläge unverbindlich sind. Für einen Kostenvoranschlag ist ein angemessenes Entgelt zu entrichten. Bei Verträgen mit Verbrauchern, die dem Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz (kurz „FAGG“) unterliegen, wird über die konkret anfallenden Kosten im Detail informiert. Ein für den Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt wird gutgeschrieben, wenn aufgrund dieses Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird. An diese Kostenvoranschläge sind wir 14 Tage ab Abgabedatum gebunden.

2.5 Angebote und Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstattet; auf auftragsspezifische Umstände, die außerhalb der Erkennbarkeit unseres Unternehmens liegen, kann kein Bedacht genommen werden. Sollte sich bei Auftragsdurchführung die Notwendigkeit weiterer Arbeiten bzw. Kostenerhöhungen im Ausmaß von mehr als 15 % ergeben, so wird unser Unternehmen den Kunden unverzüglich verständigen. Sollte der Kunde binnen einer Woche keine Entscheidung betreffend die Fortsetzung der unterbrochenen Arbeiten treffen bzw. die Kostensteigerungen nicht akzeptieren, behält sich unser Unternehmen vor, die erbrachte Teilleistung in Rechnung zu stellen und vom Vertrag zurückzutreten. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und können diese Kosten ohne weiteres in Rechnung gestellt werden. Bei Verbrauchergeschäften werden auch allfällige Kosteneinsparungen aliquot weitergegeben. Oben genannte Ausführungen gelten jedoch nicht, wenn bei Auftragserteilung ein Fixpreis zu einem bestimmten Datum vereinbart wurde.

2.6 Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen (Farbe und Struktur), insbesondere bei Nachbestellungen, bleiben – unabhängig von der Art des Vertragsabschlusses – vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien liegen und üblich sind. Als sachlich gerechtfertigt gelten insbesondere werkstoffbedingte Veränderungen, zB bei Maßen, Farben, Holz- und Furnierbild, Maserung und Struktur u. ä.

3) Rücktrittsrecht / Rücktrittsfolgen / Rücktrittsbelehrung

Folgende Ausführungen gelten nur, wenn der Kunde Verbraucher ist.

3.1 Verbrauchern mit Wohnsitz in der EU steht ein Rücktrittsrecht gem. FAGG für außerhalb der Geschäftsräume geschlossene Verträge zu, wenn

1. Verträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern außerhalb vom Geschäftsraum abgeschlossen werden oder

2. ein Verbraucher außerhalb von Geschäftsräumen ein Vertragsangebot macht oder

3. ein Verbraucher außerhalb von Geschäftsräumen persönlich und individuell angesprochen wird und unmittelbar danach ein Vertragsabschluss in den Geschäftsräumen des Unternehmers oder durch ein Fernkommunikationsmittel (E-Mail, Telefon, Fax) stattfindet oder

4. der Vertragsabschluss auf einer „Werbefahrt“ stattfindet. Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über

a. Dienstleistungen, wenn der Unternehmer – auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Verbrauchers sowie einer Bestätigung des Verbrauchers über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hatte und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht hat.

b. Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.Der Verbraucher hat weiters kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, wenn der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich zur Ausführung der Arbeiten aufgefordert hat.

3.2 Der Verbraucher kann innerhalb einer Frist von 14 Tagen grund- und formlos (per Brief, E-Mail, Anruf oder mittels Verwendung des Muster-Widerrufsformulars) vom Vertrag zurücktreten. Wenn er nicht über das Rücktrittsrecht belehrt wurde, verlängert sich diese Frist um 12 Monate. Die Rücktrittsfrist beginnt bei Kaufverträgen mit dem Erhalt der Ware und bei Dienstleistungsverträgen mit Vertragsabschluss zu laufen.

3.3 Der Rücktritt hat zur Folge, dass beide Vertragspartner die erbrachten Leistungen spätestens innerhalb von 14 Tagen (ab Zugang der Rücktrittsbelehrung) zurückzustellen haben.

3.4 Der Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit des Unternehmers und des Verbrauchers im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems geschlossen wird, wobei bis einschließlich des Zustandekommens des Vertrags ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwendet werden; der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben hat oder der Unternehmer oder ein mit ihm zusammenwirkender Dritter den Verbraucher im Rahmen einer Werbefahrt, einer Ausflugsfahrt oder einer ähnlichen Veranstaltung oder durch persönliches, individuelles Ansprechen auf der Straße in die vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke benützten Räume gebracht hat und der Vertrag nicht unter Z. 1. – 5. fällt.

4) Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Sofern sich aus unserer Produktbeschreibung nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden in der jeweiligen Produktbeschreibung gesondert angegeben.

4.2 Grundsätzlich gelten sämtliche Waren als ohne Montage bestellt. Eine in Auftrag gegebene Montage wird, wenn nichts anderes vereinbart wurde, nach Regiestunden gegen Nachweis berechnet. Verlangte Mehrarbeit, Überstunden, Nachtstunden und andere betriebliche Mehrkosten sind nach kollektivvertraglichem oder gesetzlichem Zuschlag separat zu bezahlen.

4.3 Auch bei einer Pauschalpreisvereinbarung berechtigen uns zusätzliche Leistungen, Änderungen der Umstände der Leistungserbringung, die nicht unserer Risikosphäre zuzuordnen sind, oder über den ursprünglichen Inhalt der Vereinbarung hinaus in Auftrag gegebene Leistungen, zu einer Nachforderung in angemessener Höhe bzw. zu den für die ursprünglich vereinbarte Leistung geltenden Konditionen.

4.4 Alle von uns genannten oder vereinbarten Preise entsprechen der aktuellen Kalkulationssituation und sind jedenfalls zwei Monate gültig. Sollten sich aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche der Tischler oder andere, zur Leistungserstellung notwendige Kosten ohne, dass wir darauf Einfluss haben, verändern, so werden die Preise entsprechend erhöht oder im Falle eines Verbrauchergeschäfts auch ermäßigt.

4.5 Bei Vertragsabschlüssen sind – sofern nichts anderes vereinbart ist – 30 % der Auftragssumme bei Erhalt der Auftragsbestätigung fällig; eine allfällig zugesagte Lieferfrist beginnt erst mit dem Auszahlungstag zu laufen. Weitere 30 % der Auftrags-summe sind bei Anlieferung fällig. Falls der Kunde dieser Pflicht nicht nachkommt, sind wir berechtigt, die Anlieferung zurückzuhalten. Der Rest ist fällig bei Fertigstellung und Rechnungslegung. Gelegte Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen fällig. Die Zahlungen sind spesenfrei auf unser Konto zu leisten. Unsere Vertreter sind nicht berechtigt, ohne spezielle Erlaubnis, Geldbeträge entgegenzunehmen.

4.6 Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen. Ebenso ist der Kunde verpflichtet Verzugszinsen zu leisten wie folgt: Ist der Kunde Unternehmer, sind 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz als Verzugszinsen zu bezahlen. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt der allgemeine gesetzliche Verzugszinssatz in Höhe von 4 %.

4.7 Kommt der Kunde seinen Zahlungen nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein oder wird über sein Vermögen das Insolvenz- oder Ausgleichsverfahren eröffnet, so wird die gesamte Restschuld fällig. Bei Verbrauchergeschäften gilt dies nur, wenn unser Unternehmen selbst seine Leis-tungen bereits erbracht hat, zumindest eine rückständige Leistung des Kunden seit mindestens sechs Wochen fällig ist sowie unser Unternehmen den Kunden unter Androhung des Terminverlustes und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt hat.

4.8 Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die wir nicht zu vertreten haben und die vom Kunden zu tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren) oder einfuhrrechtliche Abgaben bzw. Steuern (z.B. Zölle). Solche Kosten können in Bezug auf die Geldübermittlung auch dann anfallen, wenn die Lieferung nicht in ein Land außerhalb der Europäischen Union erfolgt, der Kunde die Zahlung aber von einem Land außerhalb der Europäischen Union aus vornimmt.


5) Liefer- und Versandbedingungen

5.1 Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist.

5.2 Sendet das Transportunternehmen die versandte Ware an uns zurück, da eine Zustellung beim Kunden nicht möglich war, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand. Dies gilt nicht, wenn der Kunde sein Rücktrittsrecht wirksam ausübt, wenn er den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass unser Unternehmen ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte.

5.3. Handelt der Kunde als Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auf den Kunden über, sobald wir die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person ausgeliefert haben. Handelt der Kunde als Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Kunden oder eine empfangsberechtigte Person über.A bweichend hiervon geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch bei Verbrauchern bereits auf den Kunden über, sobald die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person ausgeliefert haben, wenn der Kunde den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person mit der Ausführung beauftragt und unser Unternehmen dem Kunden diese Person zuvor nicht benannt hat.

5.4 Bei Selbstabholung informiert unser Unternehmen den Kunden zunächst darüber, dass die von ihm bestellte Ware zur Abholung bereits steht. Nach Erhalt dieser Information kann der Kunde die Ware nach Absprache mit uns am Sitz unseres Unternehmens abholen. In diesem Fall werden keine Versandkosten berechnet.

5.5 Die Einhaltung der Lieferzeit ist in erster Linie von der Einhaltung aller Spezifizierungspflichten des Kunden abhängig, die vor der Lieferung zu erbringen sind (Vorarbeiten wie zB Fixierung der Einbaugeräte, Baufortschritt zur Abnahme der Naturmaße, Aufstellung von Zusatz- bzw. Kachelöfen etc.). Ist der Liefertermin später als der ursprünglich im Auftrag vorgesehene, hat der Kunde unser Unternehmen schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, sobald seine Vorbereitungsarbeiten soweit gediehen sind, dass die Naturmaße genommen werden können.

5.6 Die Überschreitung von uns genannter Termine bis zu einer Woche gilt jedenfalls als genehmigt. Voraussetzung für den Beginn der der Lieferung bzw. der Montagearbeiten ist die Fertigstellung der erforderlichen Vorarbeiten durch den Kunden.

Sollte sich aus Gründen der Nichtfertigstellung (siehe 7.5) der Beginn der Montagearbeiten unsererseits verzögern sind wir berechtigt, die Arbeiten erst ab entsprechender Fertigstellungsmeldung zu beginnen und erstreckt sich die Frist für die Herstellung durch uns dementsprechend, ohne dass die Folgen des Leistungsverzugs oder sonstige Folgen eintreten.

6) Reparaturen

6.1 Der Lieferant hat den Kunden auf die Unwirtschaftlichkeit einer Reparatur dann aufmerksam zu machen, wenn der Kunde nicht ausdrücklich auf Wiederherstellung um jeden Preis besteht. Erweist sich erst im Zuge der Durchführung der Reparatur und ohne dass dies dem Lieferanten aufgrund dessen Fachwissens bei Vertragsabschluss erkennbar war, dass die Sache zur Wiederherstellung ungeeignet ist, so hat der Lieferant dies dem Kunden unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde hat in diesem Fall die bis dahin aufgelaufenen Kosten bzw. wenn er darauf besteht und dies technisch noch möglich ist, die Kosten für den Zusammenbau zerlegter Sachen zu bezahlen.

7) Eigentumsvorbehalt

7.1 Gegenüber Verbrauchern behält sich unser Unternehmen bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten Ware vor.

7.2 Gegenüber Unternehmern behält sich unser Unternehmen bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung das Eigentum an der gelieferten Ware vor.

7.3 der Kunde als Unternehmer, so ist er zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb berechtigt. Sämtliche hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes (einschließlich Umsatzsteuer) im Voraus an unser Unternehmen ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderungen auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis unseres Unternehmens, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Unser Unternehmen wird jedoch die Forderungen nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen unserem Unternehmen gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder Ausgleichsverfahrens gestellt ist.

7.4 Für die Dauer des Eigentumsvorbehalts verpflichtet sich der Kunde, die gelieferte Ware schonend zu behandeln und uns von einem allfälligen Zugriff Dritter unverzüglich zu verständigen.

 

8) Gewährleistung, Lieferung und Montage

Bei Vorliegen von Mängeln gelten die Vorschriften der gesetzlichen Gewährleistung. Hiervon abweichend gilt:

7.1 Für Unternehmer

a. begründet ein unwesentlicher Mangel grundsätzlich keine Gewährleistungsansprüche;

b. hat unser Unternehmen die Wahl der Art der Behebung;

c. beginnt die Verjährung nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt;

d. gilt, dass diese zu beweisen haben, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Fertigstellung vorhanden war.

8.2 Handelt der Kunde als Verbraucher, so hat er die gelieferten Waren mit offen-sichtlichen Transportschäden beim Zusteller zu reklamieren und unser Unternehmen hiervon in Kenntnis zu setzen. Für Unternehmer gilt die Mängelrügepflicht gem. § 377 UGGB, auch in den Fällen, in denen es sich um Mängel im Zusammenhang mit der Montage handelt.

8.3 Wir sind berechtigt, allfällige Mängel durch unsren Servicedienst zu beheben o-der nach unserer Wahl dem Kunden eine angemessene Preisminderung zu gewähren.

8.4 Erkennbare Mängel sind vom Kunden unverzüglich nach Fertigstellung der Mon-tage bei Übernahme auf dem Montagenachweis anzuzeigen.

8.5 Wir behalten uns Ausführungsänderungen vor, die der Verbesserung unserer Produkte dienen.

8.6 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass seinerseits möglicherweise Wartungsarbeiten durchzuführen sind, insbesondere Beschläge und gängige Bauteile sind zu kontrollieren und evtl. zu ölen oder zu fetten, Abdichtungsfugen sind regelmäßig zu kontrollieren, Außenanstriche (zB Fenster) sind jeweils nach Lack- oder Lasurart und Witterungseinfluss nachzubehandeln. Diese Arbeiten gehören nicht zum Auftragsumfang, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart.

 

9) Leistungsverweigerungsrecht

9.1 Soweit der Kunde als Unternehmer handelt, berechtigen gerechtfertigte Reklamationen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Entgelts, der das Doppelte der voraussichtlichen Kosten für die Mängelbehebung nicht übersteigen darf.

9.2 Im Falle der unberechtigten Verweigerung der Übernahme oder der Nichterfüllung der vom Kunden übernommenen vertraglichen Verpflichtungen sind wir berechtigt, vom Kunden entweder die Erfüllung oder das Erfüllungsinteresse in Höhe von 15 % der Auftragssumme zu verlangen.

 

10) Haftung

Unser Unternehmen haftet dem Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen oder gesetzlichen, auch delikteischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwandersatz wie folgt:

10.1 Unser Unternehmen haftet aus jedem Rechtsgrund

a. bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,

b. bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

10.2 Verletzt unser Unternehmen fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird.

10.3 Im Übrigen ist eine Haftung unsererseits ausgeschlossen.

10.4 Werden vom Kunden Pläne beigestellt oder Maßangaben gemacht, so haftet er für die Richtigkeit, sofern nicht ihre Unrichtigkeit offenkundig ist oder sofern nicht Naturmaß vereinbart worden ist. Erweist sich ein Plan, eine Maßangabe oder Anweisung des Kunden als unrichtig, so hat unser Unternehmen den Kunden davon sofort zu verständigen und ihn um entsprechende Weisung innerhalb angemessener Frist zu ersuchen. Die bis dahin aufgelaufenen Kosten treffen den Kunden. Langt die Weisung nicht in angemessener Frist ein, so treffen den Kunden die Verzugsfolgen.

 

11) Pläne, Zeichnungen, sonstige Unterlagen

Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen, sowie Prospekte, Kataloge, Muster u.ä. bleiben ausschließlich geistiges Eigentum unseres Unternehmens. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung oder Veröffentlichung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung unsererseits.

 

12) Schadloshaltung bei Verletzung von Drittrechten

Schuldet unser Unternehmen nach dem Inhalt des Vertrages neben der Warenlieferung auch die Verarbeitung der Ware nach bestimmten Vorgaben des Kunden, hat der Kunde sicherzustellen, dass die unserem Unternehmen von ihm zum Zwecke der Verarbeitung überlassenen Inhalte nicht die Rechte Dritter (zB Urheber- oder Markenrechte) verletzen. Der Kunde stellt unser Unternehmen von Ansprüchen Dritter frei, die diese im Zusammenhang mit einer Verletzung ihrer Rechte durch die ertragsgemäße Nutzung der Inhalte des Kunden durch uns diesem gegenüber geltend machen können. Der Kunde übernimmt hierbei auch die angemessenen Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom Kunden nicht zu vertreten ist. Der Kunde ist verpflichtet, unserem Unternehmen im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zu Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.

 

13) Mitwirkungspflicht

13.1 Erforderliche Bewilligungen Dritter, Meldungen an Behörden, Einholung von Genehmigungen hat der Kunde (Auftraggeber) fristgerecht und eigenverantwortlich sowie auf seine Kosten zu veranlassen. Weiters hat der Kunde zu überprüfen, ob die zu liefernde Ware oder durchzuführende Leistung konform mit den jeweils anzuwendenden rechtlichen Bestimmungen geht.

13.2 Unterbleibt eine entsprechende Überprüfung bzw. die Einholung von erforderlichen Bewilligungen durch den Kunden, so haftet der Lieferant nicht für die sich daraus ergebende Schäden oder Verzögerungen in der Ausführung und ist überdies berechtigt, die aus der durch den Kunden verschuldeten Verzögerung entstehende Zusatzaufwendungen und -kosten bei diesem einzufordern. Sofern der Kunde Verbraucher ist, bleibt die Anwendbarkeit der Bestimmung des § 1168a ABGB davon unberührt.

13.3 Der Kunde hat im Fall beauftragter Montage dafür Sorge zu tragen, dass am vereinbarten Liefer- bzw. Montagetag die jeweilige Montagestelle zugänglich, frei von allen Hindernissen und fertig für den Einbau des verkauften Produktes ist, widrigenfalls wir berechtigt sind, allfällig anfallende Zusatzaufwendungen und –kosten vom Kunden zu fordern.

13.4 Beim Anliefern der Ware wird vorausgesetzt, dass die Zufahrt für das Zustellfahrzeug (Transporter oder Klein-LKW) bis zum Lieferort erlaubt und möglich ist. Sollte dies nicht möglich sein, werden allenfalls zusätzlich erforderliche Transportleistungen gesondert angemessen in Rechnung gestellt. Bei Verträgen mit Verbrauchern die dem Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz (kurz FAGG) unterliegen, wird über die konkret anfallenden Transportkosten im Detail in-formiert.Für Transporte über das 2. Stockwerk hinaus sind mechanische Transportmittel vom Kunden bereitzustellen. Treppen müssen passierbar sein. Wird die Ausführung der Arbeiten unseres Unternehmens oder der von uns beauftragten Personen durch Um-stände behindert, die der Kunde zu vertreten hat, so werden die entsprechenden an-gemessenen Kosten (zB Arbeitszeit und Fahrtgeld) gesondert in Rechnung gestellt.

13.5 Eventuell ergänzend erforderliche Maurer-, Zimmerer, Schmiede-, Elektriker- und Malerarbeiten sind vom Kunden grundsätzlich in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten auszuführen. Der Tischler ist nicht berechtigt, Arbeiten, die über den Umfang seiner Gewerbeberechtigung hinausgehen, auszuführen. Sollten diese allfälligen Zusatzarbeiten zum vereinbarten Liefer- bzw. Leistungstermin nicht so fertig gestellt sein, dass unser Unternehmen umgehend mit der Montage beginnen kann, sind wir berechtigt, allfällig anfallende Zusatzaufwendungen und –kosten beim Kunden einzufordern.

13.6 Der Kunde ist allenfalls auch unter Hinzuziehung eines dazu bevollmächtigten Drittenverpflichtet, nach vertragsgemäßer Lieferung bzw. Montage diese durch Unterfertigung eines Arbeitsblattes (Montagenachweis) zu bestätigen. Sofern der Kunde nicht Verbraucher ist, bestätigt er dadurch die mängelfreie Vertragserfüllung.

13.7 Bei notwendigen Verankerungen an Wänden und Decken hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die Untergründe zum Anbohren bzw. Befestigen geeignet sind, widrigenfalls entfällt unsere Haftung für sich daraus ergebende Schäden vollständig.

13.8 Das Vertragen und Versetzen von Tür- und Fensterstöcken u.ä., eventuelle Maurerarbeiten, allenfalls erforderliche Gerüste sind vom Kunden bei- bzw. aufzustellen, wenn sie nicht ausdrücklich als im Preis eingeschlossen angeführt werden. Ebenso ist der erforderliche Licht- und Kraftstrom vom Kunden beizustellen.

14) Formvorschriften

14.1 An uns gerichtete Erklärungen, Anzeigen etc. von Verbrauchern ausgenommen Mängelanzeigen  bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der sicheren elektronischen Signatur. Dies betrifft nicht die Widerrufserklärungen von Verträgen, die dem FAGG unterliegen. Bei allen anderen Geschäften bedürfen sämtliche Vereinbarungen, nachträglichen Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift. Beide Vertragspartner werden Adressänderungen dem anderen Vertragspartner unaufgefordert und umgehend bekanntgeben, widrigenfalls Schriftstücke an die zuletzt bekanntgegebene Adresse rechtswirksam zugestellt werden können.

 

15) Anwendbares Recht / Gerichtsstand

15.1 Es gilt österreichisches Recht.

15.2 Soweit nicht ein Verbrauchergeschäft vorliegt, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag resultierenden Streitigkeiten das am Sitz des Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Unser Unternehmen ist jedoch berechtigt, auch an jedem anderen Gerichtsstand zu klagen. Für alle gegen einen Verbraucher, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, wegen Streitigkeiten aus diesem Vertrag erhobenen Klagen ist eines jener Gerichte zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat.

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